Mein Name ist Ingo Olthaus – ich bin ausgebildet in Hundepsychologie und Verhaltenstraining mit Zulassung des Landkreises Emsland nach §11 Abs.1 Nr. 8f Tierschutzgesetz.

Meine Ausbildungsakademie: Riepe Akademie

Auszug aus dem Tierschutzgesetz: §11 Abs.1 Nr.8f Tierschutzgesetz besagt, dass jeder, der „für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will“, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde braucht. Die Erlaubnispflicht gilt für Personen, die gewerbsmäßig tätig sind. Die betreffende Person muss ihre fachlichen Fähigkeiten und ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
Meine beiden Akitas:





Nachweise:







